Bank und Steuern

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Steuerklassen

Wenn Sie arbeiten zahlen Sie in den meisten Fällen auch Lohnsteuer. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von Ihrem Arbeitslohn und Ihrer Lohnsteuerklasse ab. Erfahren Sie mehr über die Lohnsteuerklassen und wie ein Wechsel der Klassen möglich ist.

Die Steuerklassen helfen dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin dabei, die Lohnsteuer eines Mitarbeitenden zu berechnen. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen. Das Finanzamt ordnet der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerklasse (Steuerklasse) zu. Die Steuerklasse richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand. Veränderungen Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Heirat, Scheidung oder Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin) führen zu einer Änderung Ihrer Steuerklasse.

Hinweis: Ehepaare können sich zwischen drei Kombinationen der Steuerklassen entscheiden. Die Wahl der Kombination ist vom Einkommen abhängig. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Steuerberater.

Wer erhält welche Steuerklasse?

(Abweichungen im speziellen Einzelfall sind möglich)

Steuerklasse I  

  • Ledige
  • unverheiratete Paare
  • Verheiratete mit beschränkter Steuerpflicht
  • dauerhaft getrennt Lebende (Beispiel: der Ehepartner lebt im Ausland)
  • Geschiedene
  • Rentner


Steuerklasse II

Alleinerziehende


Steuerklasse III

Verheiratete / eingetragene Lebenspartner
Bedingung:
Steuerklasse III erhält der Partner, der das höhere Einkommen hat. Der andere Partner erhält die Steuerklasse V.


Steuerklasse IV

Verheiratete / eingetragene Lebenspartner
Bedingung:
Beide Partner erhalten die Steuerklasse IV, wenn sie ein etwa gleiches Einkommen haben.


Steuerklasse V

Verheiratete / eingetragene Lebenspartner
Bedingung:
Steuerklasse V erhält der Partner, der das geringere Einkommen hat. Der andere Partner erhält die Steuerklasse III.


Steuerklasse VI

Ledige und Verheiratete, wenn sie mehrere Jobs haben


Hinweis: Wenn Sie die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV im Faktorverfahren gewählt haben, sind Sie verpflichtet eine Lohnsteuererklärung abzugeben.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte das für Sie zuständige Finanzamt. Der Behördenfinder hilft Ihnen dabei. Geben Sie Ihre Adresse in das Feld ein und klicken Sie "Weiter", dann wird das zuständige Finanzamt angezeigt.


Steuerklassenwechsel

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen können den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen. Weitere Informationen stehen Ihnen im Behördenfinder zur Verfügung. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.

Wenn Sie dauernd getrennt leben oder sich gerade haben scheiden lassen, dann müssen Sie unverzüglich (das bedeutet sofort) eine Erklärung beim Finanzamt abgeben, damit Ihre Steuerklasse geändert werden kann. Der Behördenfinder informiert über das Verfahren. Die Erklärung steht Download zum für Sie bereit.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit alle Änderungen über ELSTER vorzunehmen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.