Rentenversicherung in Deutschland
Wenn Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie Ansprüche auf Rentenzahlungen erwerben.
Allgemeine Hinweise
Als wichtiger Teil des Sozialversicherungssystems ist die Deutsche Rentenversicherung in ganz Deutschland vertreten. Die Rentenversicherung berät zu Fragen zur Rente und Altersvorsorge, zahlt bei Erwerbsminderung oder im Alter eine Rente und bietet auch während des Berufslebens diverse Leistungen an.
Wenn Sie in Deutschland als Angestellter arbeiten, werden Sie automatisch Mitglied der Deutschen Rentenversicherung und sind vom ersten Tag an geschützt. Die Rentenversicherungsnummer ist identisch mit der Sozialversicherungsnummer.
Um diesen Teil der Sozialversicherung zu finanzieren müssen Sie und Ihr Arbeitgeber einen Beitrag zahlen. Zurzeit zahlen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber 18,6 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgeltes.
Sie müssen grundsätzlich 5 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, bevor Rentenleistungen gezahlt werden. Nur bei Arbeitsunfällen sind Sie ab dem ersten Tag geschützt. Für die Auszahlung von Altersrenten müssen Sie zusätzlich ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Im Europarecht ist geregelt, dass Sie Rentenzeiten aus allen europäischen Ländern zusammenzählen können. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Deutsche Rentenversicherung - Europarecht.
Einige Berufsgruppen sind auch als Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch abgesichert. Näheres erfahren Sie in der Broschüre Selbständigkeit - Wie die Rentenversicherung schützt.
Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge
Eine Erstattung der Beiträge in Höhe des Arbeitnehmeranteils ist auf Antrag möglich wenn:
- Sie seit mindestens 24 Monaten nicht mehr versicherungspflichtig in Deutschland sind und
- Sie sich nicht freiwillig versichern dürfen
Die Möglichkeit einer Beitragserstattung ist auch abhängig von dem Land aus dem Sie kommen und in welches Land Sie umziehen.
Sie können Sich jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Unten auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten.
Rentenversicherung für Selbstständige
Viele Selbstständige sind automatisch durch die Rentenversicherung abgesichert. Folgende Berufsgruppen können unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen:
- Lehrer und Erzieher
- Kranken-, Wochen-, Säuglings,- oder Kinderpflege
- Altenpfleger
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Seelotsen
- Küstenschiffer und – fischer
- Künstler und Publizisten
- Hausgewerbetreibende
- Selbständige mit nur einem Auftraggeber
- Handwerker, soweit sie in die Handwerksrolle eingetragen sind und tatsächlich selbständig arbeiten und das Gewerbe zulassungspflichtig ist
Gehören Sie nicht zu diesen Berufsgruppen oder Sie sind lediglich geringfügig tätig (Arbeitseinkommen unter 450 Euro im Monat) besteht keine Versicherungspflicht für Sie und Sie können die Versicherungspflicht beantragen oder sich freiwillig versichern.
Einen Antrag auf Versicherungspflicht müssen Sie innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit stellen. Wollen Sie die Versicherungspflicht nicht beantragen, so können Sie überlegen, ob eine freiwillige Versicherung für Sie in Frage kommt.
In jedem Fall empfiehlt sich eine Beratung.
Kontakt Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Nord
Friedrich-Ebert-Damm 245
22159 Hamburg
Telefon: 0800 1000 48022
Internet: Deutsche Rentenversicherung Nord in Hamburg