Gesundheit und Versicherung

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Sozialversicherung

Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem. Sie bietet finanziellen Schutz vor großen Lebensrisiken und deren Folgen, wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter und Pflegebedürftigkeit.

Als Arbeitnehmer/-in sind Sie in der Regel sozialversicherungspflichtig und somit gegen die größten Risiken abgesichert. Wir erklären Ihnen das System der Sozialversicherung.


Die fünf Zweige der Sozialversicherung:

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt notwendige Kosten im Krankheitsfall sowie viele Kosten der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen. Normalerweise sind Sie als Arbeitnehmer/-in in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn Sie selbstständig sind oder Ihr jährliches Arbeitseinkommen höher ist als die Versicherungspflichtgrenze, können Sie entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Mehr zum Thema können Sie in unserem Artikel lesen.


Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung hilft Ihnen, wenn Sie sich aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr selbst versorgen können und auf Pflege angewiesen sind. Mehr Informationen finden Sie hier.


Rentenversicherung

Die Rentenversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Weiteres können Sie unserem Artikel entnehmen.


Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie arbeitslos werden, unterstützt Sie die Arbeitslosenversicherung für eine bestimmte Zeit finanziell. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang versichert waren und weiterhin Arbeit suchen.


Unfallversicherung

Die Unfallversicherung trägt alle Kosten bei einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. 


Wer ist versichert?

  • Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.
  • Für Selbstständige entfällt die Sozialversicherungspflicht für die Renten-; Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Sie müssen sich freiwillig oder privat versichern in der Kranken- und Pflegeversicherung.
    Für die folgenden Gruppen entfällt die Versicherungspflicht nicht: Handwerker, Hausgewerbetreibende, Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte, Künstler und Publizisten, Selbstständige mit einem Auftraggeber, Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer. Sie müssen sich pflichtversichern.


Finanzierung

  • Das Sozialversicherungssystem wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, in der Regel in gleicher Höhe. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber vollständig übernommen.
  • Die Beiträge des Arbeitnehmers werden vom Bruttogehalt abgezogen. Die Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben werden durch den Arbeitgeber direkt gezahlt.



Sozialversicherungsnummer

Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, muss Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber dies unverzüglich bei einer Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge anmelden. Je nach Beschäftigungsverhältnis ist die Einzugsstelle entweder eine gesetzliche Krankenkasse, die Künstlersozialkasse oder die Minijob-Zentrale.

Diese Einrichtungen leiten Ihre Daten dann an die anderen Sozialversicherungsträger weiter und beantragen eine Sozialversicherungsnummer für Sie. Die Vergabe Ihrer persönlichen Sozialversicherungsnummer (kurz: Versicherungsnummer) erfolgt zentral durch die Deutsche Rentenversicherung. In der Regel wird Ihnen Ihre Versicherungsnummer nun automatisch innerhalb von vier Wochen in einem Brief von der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt.

Die 12-stellige Sozialversicherungsnummer besteht aus Buchstaben und Ziffern und dient der persönlichen Identifikation im Sozialversicherungssystem. Sie wird Ihr gesamtes Leben lang gleich bleiben – auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder der Krankenkasse.

Unter der Sozialversicherungsnummer wird auch Ihr persönliches Rentenkonto geführt. Dieses enthält eine Auflistung darüber, wann und in welcher Höhe Sie in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Anhand dieser Daten wird Ihre spätere Altersrente berechnet.

Falls Sie Ihre Versicherungsnummer noch nicht erhalten oder verloren haben, können Sie die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren. Geben Sie dabei Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihren Geburtsnamen sowie die aktuelle Postanschrift an, und Ihre Versicherungsnummer wird Ihnen erneut per Post zugeschickt. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie sich alternativ auch an Ihre Krankenkasse wenden.


Kontakt der Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung Nord
Friedrich-Ebert-Damm 245
22159 Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg

Telefon: 0800 1000 48022
Internet: Deutsche Renten­versicherung Nord in Hamburg