Vorsorgeuntersuchung und Impfungen bei Kindern
Kindervorsorgeuntersuchungen sind freiwillig, aber notwendig. Sie sollen sicherstellen, dass Erkrankungen von Neugeborenen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen möglichst schnell durch einen Arzt erkannt werden, um eine normale körperliche und geistige Entwicklung zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Vorsorgeuntersuchungen
Nur ein erfahrener Kinder- und Jugendarzt kann beurteilen, ob die Entwicklung des Kindes normal verläuft. Wird ein neugeborenes Kind aus der Klinik entlassen, wird ein gelbes Kinderuntersuchungsheft ausgehändigt. Dort werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes nach Deutschland kommen, fragen Sie Ihren Kinderarzt nach einem Untersuchungsheft. Vorteilhaft wäre, wenn Sie eventuell vorhandene Befunde aus dem Ausland bereits mitbringen. Zusätzlich erhalten Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die nicht im gelben Heft enthalten, aber sinnvoll sind.
Insgesamt sind 11 Vorsorgeuntersuchungen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr kostenlos: U1 bis U9 sowie die J1 Untersuchung. Neben diesen empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte noch die U10, U11 sowie die J2 Untersuchung. Die Kosten für diese Untersuchungen werden allerdings noch nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Der Hamburger Senat hat ein Einladungswesen für die Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7 beschlossen. Dadurch soll die Gesundheit von Kindern gefördert und der Kinderschutz verbessert werden. Zwischen dem 10. Bis 12. sowie dem 21. Bis 24. Lebensmonat erhalten Eltern ein Anschreiben, das an die Kindervorsorgeuntersuchung erinnert. Wird die Vorsorgeuntersuchung versäumt, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit den Eltern auf.
Die Früherkennungs- und Vorsorgetermine (U-Untersuchungen, Impfungen und zahnärztliche Untersuchungen) sollten innerhalb bestimmter Zeiträume stattfinden. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin beim Kinder- oder Zahnarzt. Einen Kinderarzt finden Sie hier.
Die Früherkennungs- und Vorsorgetermine finden Sie in dieser Übersicht:
Impfungen
In Deutschland gibt es keine allgemeine Impfpflicht. Allerdings tritt am 01. März 2020 ein Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Vorgesehen ist, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten Masern-Impfungen vorweisen müssen. Dies gilt auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind. Sinnvoll sind Impfungen allemal, hierzu können Sie Sich vom Kinderarzt beraten lassen. Vom Kinderarzt erhalten Sie dann auch ein Impfpass, in den alle Impfungen eingetragen werden.
Welche Impfungen in welchem Alter empfohlen sind, können Sie dem Impfkalender des Robert Koch Institutes in vielen verschiedenen Sprachen entnehmen.