Was tun im Krankheitsfall?
Wenn Sie im Krankheitsfall medizinische Hilfe benötigen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Wann Sie eine Arztpraxis aufsuchen oder ins Krankenhaus gehen sollten und wie Sie an notwendige Medikamente kommen, können Sie in diesem Artikel lesen.
Freie Arztwahl
In Deutschland haben Patientinnen und Patienten die freie Arztwahl. Das heißt: Sie können selbst entscheiden, welche Arztpraxis Sie im Krankheitsfall zuerst aufsuchen möchten. Wichtig: Denken Sie daran, Ihre Krankenkassenkarte bei jedem Arztbesuch mitzubringen!
Wenn Sie krank sind und Sie ärztlichen Rat benötigen, dann sind die ersten Anlaufstellen in der Regel Arztpraxen für Allgemeinmedizin oder Arztpraxen für innere Medizin (= Internistinnen und Internisten). Am besten ist es, wenn Sie immer die gleiche Arztpraxis (Hausarztpraxis) aufsuchen, damit Sie ein Vertrauensverhältnis zum ärztlichen Personal aufbauen können.
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt stellt eine erste Diagnose, verordnet bei Bedarf entsprechende Medikamente und überweist Sie, wenn nötig, weiter an eine Facharztpraxis oder in ein Krankenhaus.
Manche Arztpraxen können Sie aufsuchen, ohne dass Sie zuvor Ihren Hausarzt besucht haben:
- Kinder- und Jugendmedizin
- Gynäkologie (Frauenheilkunde)
- Augenheilkunde
- Zahnheilkunde
Im Notfall
In dringenden Notfällen oder nach einem Unfall können Sie die Notaufnahme eines Krankenhauses auch sofort aufsuchen. Wenn Sie dringend einen Arzt brauchen (z.B., weil Sie sich schwer verletzt haben oder sehr starke Schmerzen haben) rufen Sie direkt den Notruf 112 an!
Weitere Nummern für Notrufe finden Sie hier.
Krankschreibung
Wenn Sie berufstätig sind und aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht arbeiten können, wird von der Praxis veranlasst, dass Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält. Es ist trotzdem wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie nicht arbeiten können.
Kosten
Für Patientinnen und Patienten, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, rechnet die Ärztin oder der Arzt die Kosten unmittelbar mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, bekommen Sie per Post eine Rechnung für die ärztliche Behandlung zugeschickt. Normalerweise müssen Sie die Kosten dann zunächst selbst zahlen. Anschließend senden Sie die Rechnung zur Erstattung an Ihre private Krankenkasse.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Gesundheitssystem in Deutschland können Sie in der Broschüre der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten: Broschüre Gesundheitsversorgung in Deutschland (in verschiedenen Sprachen).
Arztsuche
Wenn Sie nach Allgemein- oder Facharztpraxen in Hamburg suchen möchten, gibt es hierfür einige nützliche Recherchemöglichkeiten im Internet, zum Beispiel:
- die Online-Suchfunktion der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (hier können Sie auch nach der gesprochenen Sprache der Ärztin oder des Arztes suchen): www.kvhh.net
- die Online-Suchfunktion der Ärztekammer Hamburg: www.aerztekammer-hamburg.org → Patienten → Arztsuche
- die Online-Suchfunktion der Zahnärztekammer Hamburg: www.zahnaerzte-hh.de
Tipp:
Die kostenlose Rufnummer +49 (0) 40 / 20 22 99 222 bietet Unterstützung und Beratung bei Fragen zu Gesundheit und Krankheit und bei der Arztsuche.
Krankenhäuser
Im Krankenhaus werden akute medizinische Notfälle behandelt, aber auch längerfristig geplante Spezialuntersuchungen, Operationen und Entbindungen durchgeführt. Für diese planbaren Termine im Krankenhaus stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine schriftliche Einweisung in ein Krankenhaus („Verordnung von Krankenhausbehandlung“) aus.
Die Schwere der Verletzung beziehungsweise Erkrankung entscheidet, ob die Behandlung stationär oder ambulant durchgeführt wird. Bei einer stationären Behandlung müssen Sie im Krankenhaus übernachten, damit eine permanente medizinische Überwachung gewährleistet werden kann. Von einer ambulanten Behandlung spricht man, wenn Sie weder die Nacht vor noch die Nacht nach der Behandlung im Krankenhaus verbringen.
Kosten
Die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes (Untersuchungen, Operationen, Krankenpflege, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Verpflegung, stationäre Unterbringung) werden in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen bei einer Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Behandlungstag zuzahlen (für maximal 28 Tage in einem Kalenderjahr, Stand 2024).
Krankenhäuser Übersicht
Verschaffen Sie sich mithilfe des Hamburger Krankenhausportals einen Überblick über Krankenhäuser in Ihrer Nähe. Das Krankenhausportal ist eine interaktive deutschsprachige Karte mit Such- und Filterfunktion, in der alle Hamburger Krankenhäuser verzeichnet sind. Geben Sie einfach Ihre Adresse in das Suchfeld ein. Anschließend werden alle Krankenhäuser in der näheren Umgebung angezeigt. Die Filterfunktion ermöglicht darüber hinaus eine noch genauere Suche im Hinblick auf "Geburtshilfe" und / oder "Not- und Unfallversorgung".
Medikamente
In Deutschland unterscheidet man zwischen Apotheken und Drogerien. Während Apotheken ausschließlich Medikamente und Medizinprodukte verkaufen, sind in Drogeriemärkten vorrangig Kosmetik- und Hygieneartikel sowie Reinigungsmittel erhältlich. Jede Apotheke ist von außen gut ersichtlich mit einem roten „A“ gekennzeichnet und wird von einer ausgebildeten Apothekerin oder einem ausgebildeten Apotheker geleitet.
Es gibt verschiedene Arten von Medikamenten. Medikamente gegen Erkältung und leichte Schmerzen können Sie auch ohne eine ärztliche Verordnung in der Apotheke bekommen. Diese Präparate müssen Sie aber in der Regel vollständig selbst bezahlen, die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen.
Stärkere Medikamente, wie beispielsweise alle Antibiotika, sind rezeptpflichtig. Das bedeutet, Sie erhalten diese Medikamente nur dann, wenn Sie von einer Ärztin oder einem Arzt ausdrücklich verordnet wurden. Die Kosten für rezeptpflichtige Medikamente trägt meist Ihre Krankenkasse. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie für manche Arzneimittel einen Eigenanteil von bis zu 10 Euro zahlen (Stand 2024). Personen mit geringem oder gar keinem Einkommen können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen.
Notdienst
Ähnlich wie andere Ladengeschäfte haben Apotheken Öffnungszeiten. Außerhalb dieser Zeiten gibt es gibt aber nachts und an den Wochenenden einen Apothekennotdienst. Die nächstgelegene dienstbereite Apotheke können Sie online unter www.aponet.de ermitteln.