Kinder und Familie

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Kinderbetreuung und Kita-Gutschein

Hamburg Betreuungsangebot für Kinder: So finden Sie einen Kindergarten Platz und beantragen den Kita-Gutschein für Ihr Kind.

Jedes Bundesland regelt die Vergabe und Kosten von Kindertagesbetreuungsplätzen individuell. Hamburg bietet Eltern dabei ein breites Betreuungsangebot an. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie das passende Betreuungsangebot finden und informieren Sie über den Erhalt und die Verwendung des Kita-Gutscheines.

Hamburg bietet Eltern ein breites Betreuungsangebot in mehr als 1.000 Kindertageseinrichtungen sowie bei Tagesmüttern und Tagesvätern. Jedes Kind ab einem Jahr hat einen Anspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen pro Tag in einer Kindertagesstätte (Kita). Eltern können wählen, ob sie ihr Kind in einer Kita oder von einer Tagesmutter bzw. -vater betreuen lassen möchten.

Der Besuch einer Kindertageseinrichtung fördert die Entwicklung und die Sprachkenntnisse von Kindern.


Formen der Kinderbetreuung


Kinderkrippe
Die Kinderkrippe ist eine Tageseinrichtung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, die in einem altersgemäß ausgestatteten Lebensraum das Zusammenleben mit anderen Kindern lernen. Da unter dreijährige Kinder viel Pflege und Zuwendung benötigen, ist die Gruppengröße grundsätzlich eher klein gehalten. 


Kindergarten
Der Kindergarten ist eine Tageseinrichtung zur Bildung und Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. Die Gruppengröße schwankt zwischen 20 bis 22 Kindern. 


Kindertagespflege / Großtagespflegestelle
Die Kindertagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung, bei der das Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater gegen Bezahlung betreut und erzogen wird.

Bei der Tagespflege im Haushalt der Tagesmutter/Tagesvater wird das Kind in ihrer/seiner Familie betreut, oft zusammen mit den eigenen Kindern. Bis zu fünf Kinder können in der Wohnung der Tagespflegeperson aufgenommen werden, sofern die Räumlichkeiten dafür geeignet sind.

Außerdem gibt es die Möglichkeit der Betreuung des Kindes in einer Großtagespflegestelle. Mehrere Tagesmütter oder Tagesväter betreuen z.B. in einem angemieteten Raum, welcher entsprechend der kindlichen Bedürfnisse eingerichtet ist, gemeinsam mehr als fünf Kinder. 

Weitere Informationen über die Kindertagespflege erhalten Sie auf www.hamburg.de/kindertagespflege


Vorschule
Vorschulen sollen Kinder gezielt auf die Anforderungen in der Grundschule vorbereiten. Diese befinden sich in der Regel an Grundschulen, bieten aber einen anderen Unterricht als die erste Klasse der Grundschule. Schulpflichtige Kinder, die noch nicht schulreif sind, werden in die Vorschule aufgenommen.


Horte
Horte sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die zentral nach Ende des Schulunterrichts angeboten und von den Kindern meist bis 16:00 Uhr, zum Teil auch länger, besucht werden können. Die Betreuer der Kinderhorte helfen den Kindern bei Hausaufgaben und gestalten gemeinsam mit ihnen ihre Freizeit. Während der Schulferien bieten sie in der Regel ganztägige Ferienmaßnahmen an.


Betreuungsplatz für Ihr Kind finden

Es ist empfehlenswert, sich spätestens ein Jahr vor dem Betreuungsbeginn über die entsprechenden Angebote zu informieren. Erkundigen Sie sich beispielsweise bei Bekannten über deren Erfahrungen mit Kitas, Tagesmüttern und Tagesvätern erkundigen oder persönlich in Kindertageseinrichtungen Ihrer Wahl.

Mit dem Kita-Infosystem und mit dem Kita-Stadtplan können Sie sich die Angebote und Kontaktdaten der Hamburger Kindertageseinrichtungen und Vorschulklassen in der Nähe Ihres Wohnortes anzeigen lassen.

Haben Sie sich für eine Kita oder eine Tagespflegeperson entschieden, fragen Sie dort nach, ob ein Platz frei ist. Andernfalls lassen Sie sich auf die Warteliste setzen. Spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn der Tagesbetreuung sollten Sie in der entsprechenden Einrichtung nochmal nachfragen, ob ihr Kind dort einen Platz erhält. Andernfalls müssten sie auf andere Betreuungsangebote zurückgreifen.

Sollten Sie keinen geeigneten freien Platz für Ihr Kind finden, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kindertagesbetreuung in den zuständigen Bezirksämtern. Dort können Sie Unterstützung bei der Kita-Platz Suche erhalten und das Platznachweisverfahren eröffnen. Das läuft wie folgt ab:

  • Sie legen dem Bezirksamt eine aktuelle Liste von fünf Kitas vor, bei denen Sie bereits nachgefragt und Absagen erhalten haben. Nutzen Sie gern den Vordruck zum Nachweis über die Kita-Platz-Suche. 
  • Geben Sie beim Bezirksamt auch Ihre aktuellen Kontaktdaten an (Telefonnummer, E-Mail, Adresse). 
  • Das Bezirksamt startet die Suche und hat dafür drei Monate Zeit. Sollte das Bezirksamt keinen freien Kita-Platz finden können, wird die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beteiligt. Im gesamten Platznachweisverfahren bleibt das Bezirksamt weiterhin Ihre Anlaufstelle und leitet Ihnen ggf. die Kontaktdaten einer Kita weiter. 
  • Das Platznachweisverfahren gilt als beendet, wenn ein freier Kita-Platz vermittelt werden konnte und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird oder wenn Ihnen zwei freie Kita-Plätze angeboten wurden. 
  • Sollten Sie inzwischen selbst einen Kita-Platz finden, informieren Sie bitte sofort die Abteilung Kindertagesbetreuung im Bezirksamt. Das Platznachweisverfahren wird dann beendet.

Sie finden Merkblätter zum Thema in verschiedenen Sprachen auf der Webseite der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Youtube-Video: Ein Kita-Platz für unser Kind

Gutschein für die Kindertageseinrichtung (Kita-Gutschein)

In Hamburg zahlen Eltern für eine fünfstündige Betreuung ihres Kindes in einer Kindertagesbetreuung keine Beiträge. Das Mittagessen für das Kind ist kostenlos. Für diese Leistung müssen die Eltern einen Kita-Gutschein bei dem für sie zuständigen Bezirksamt beantragen. 

Wo beantrage ich den Kita-Gutschein?

  • Sie beantragen bei Ihrem zuständigen Bezirksamt – Abteilung Kindertagesbetreuung – einen Kita-Gutschein oder eine Bewilligung für eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder Tagesvater. Um das zuständige Bezirksamt zu ermitteln, tragen Sie im Behördenfinder die Meldeadresse Ihres Kindes ein.
  • Kita-Gutscheine für die Betreuung von bis zu 25 Stunden pro Woche können Sie auch online beantragen.

Sie erhalten den Kita-Gutschein per Post nach Hause geschickt und können ihn in jeder Kindertageseinrichtung einlösen, die am Kita-Gutschein-System teilnimmt.

Möchten Eltern ihr Kind für mehr als fünf Stunden betreuen lassen, müssen sie einen Anteil der Kosten zahlen – den sogenannten Elternbeitrag. Dieser Beitrag wird individuell berechnet und ist abhängig vom Einkommen, der Familiengröße und vom Betreuungsumfang für das Kind. Für die Betreuung durch Tagesmütter/-väter müssen Eltern eine entsprechende Bewilligung beim zuständigen Bezirksamt beantragen. Die Berechnung Ihres Kostenanteils („Teilnahmebeitrag") wird analog zum Elternbeitrag im Kita-Gutscheinsystem berechnet.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag für den Kita-Gutschein drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. Ohne Kita-Gutschein müssen Sie die Kosten der Betreuung in Gänze selbst übernehmen. Der Kita-Gutschein gilt für höchstens ein Jahr und muss mindestens drei Monate vor Ablauf neu beantragt werden.