Schulpflicht in Hamburg
Was ist die Schulpflicht und wann muss mein Kind eingeschult werden? Wir erklären Ihnen, was Sie über die Schule in Hamburg wissen müssen.
Schulpflicht
Das Hamburgische Schulgesetz besagt: „Wer in der Freien und Hansestadt Hamburg seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in Hamburg zum Schulbesuch verpflichtet.“
Schulpflichtig sind alle Kinder ab sechs Jahren. Wird Ihr Kind vor dem 1. Juli eines Jahres sechs Jahre alt, muss es ab August desselben Jahres zur Schule gehen. Die Schulpflicht dauert elf Schulbesuchsjahre, sie endet spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für die Einhaltung der Schulpflicht sind die Sorgeberechtigten verantwortlich.
Termine vor der Einschulung
Wenn Ihr Kind viereinhalb bis fünfeinhalb Jahre alt ist, gibt es einen sehr wichtigen Termin in der für Sie zuständigen Grundschule, den Sie auf jeden Fall wahrnehmen müssen: die Vorstellung der Viereinhalbjährigen. Sie werden gemeinsam mit Ihrem Kind zu diesem Termin eingeladen. Im Rahmen dieser Vorstellung wird festgestellt, ob Ihr Kind entsprechend seinem Alter entwickelt ist und ob es die deutsche Sprache sprechen und verstehen kann.
Freie Auswahl der Schule
Eltern können bei der Anmeldung des Kindes einen Schulwunsch äußern. Vorsorglich sollten Sie zwei weitere Schulwünsche angeben, falls dem Erstwunsch nicht entsprochen werden kann. Eine Übersicht über alle Grundschulen erhalten Sie auf der Karte der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Am Ende der Grundschule, in der 4. Klasse, gibt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer eine Empfehlung über die weitere Schullaufbahn ab. Auf Grundlage dieser Empfehlung entscheiden Sie als Eltern, an welcher Stadtteilschule oder an welchem Gymnasium Sie Ihr Kind anmelden wollen.
Zuzug aus dem Ausland
In der Schule ist die Unterrichtssprache Deutsch. Wenn Ihr Kind kein oder nur wenig Deutsch spricht und versteht und dem Fachunterricht in einer Regelklasse noch nicht folgen kann, erhält es zunächst intensiven Deutschunterricht in einer Basisklasse oder in einer Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK). Weitere Informationen hierzu finden Sie im Artikel „Erforderliche Sprachkenntnisse“.
Dolmetscher für Elterngespräche
Für ein Elterngespräch in der Schule Ihres Kindes kann bei Bedarf eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher engagiert werden. Die Finanzierung übernimmt die Schule.
Wenn Sie weitere Informationen zur Schulpflicht erhalten möchten, können Sie Kontakt mit dem Schulinformationszentrum (SIZ) aufnehmen.