Deutsche Sprachkenntnisse für den Schulbesuch
Kinder und Jugendliche, die dem Unterricht aufgrund fehlender Deutschkenntnisse noch nicht folgen können, erhalten zunächst intensiven Deutschunterricht.
Hamburg ist eine internationale Stadt mit einer Vielfalt von Sprachen und Kulturen. In der Regel findet der Unterricht in den Schulen aber überwiegend auf Deutsch statt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Ihr Kind die deutsche Sprache verstehen und sprechen kann.
Deutschunterricht vor der Einschulung
Kinder, die zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren alt sind und noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen entweder vor der Einschulung eine Vorschule besuchen oder sie erhalten zusätzlich zum Kindergartenbesuch jede Woche vier Stunden Deutschunterricht am Nachmittag.
Deutsch lernen in der Schule
Alle Kinder ab sechs Jahren sind schulpflichtig, sofern sie bis zum Stichtag 30. Juni des entsprechenden Jahres geboren worden sind. Zugewanderte Kinder und Jugendliche, deren Deutschkenntnisse für den Besuch einer Regelklasse noch nicht ausreichen, erhalten je nach Kenntnisstand zunächst intensiven Deutschunterricht in Basisklassen (BK) oder Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK).
Basisklassen (BK)
Zugewanderte Kinder und Jugendliche, die noch nicht in der lateinischen Schrift alphabetisiert sind, besuchen zunächst eine Basisklasse (BK). Dort lernen sie in deutscher Sprache zu lesen und zu schreiben. Nach spätestens zwölf Monaten folgt der Wechsel in eine altersgerechte Internationale Vorbereitungsklasse.
Internationale Vorbereitungsklassen (IVK)
Zugewanderte Kinder und Jugendliche, die in der lateinischen Schrift alphabetisiert sind, besuchen zunächst eine Internationale Vorbereitungsklassen (IVK). In den ersten Monaten wird hier zunächst intensiv die deutsche Sprache unterrichtet.
Wie erfolgt die Zuweisung in eine passende Schulklasse?
Die Aufnahme zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist während des gesamten Schuljahres möglich.
Unter 16 Jahre
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden vom Schulinformationszentrum an eine Schule vermittelt. Hierzu werden folgende Unterlagen Ihres Kindes benötigt:
- gültiger Ausweis oder Reisepass (ersatzweise Geburtsurkunde)
- Hamburger Meldebescheinigung
Vor der Zuweisung in eine passende Klasse findet im Schulinformationszentrum ein Beratungsgespräch statt, um auch die Vorbildung Ihres Kindes angemessen berücksichtigen zu können. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin.
Über 16 Jahre
Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren werden durch das Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (IZ-HIBB) dem zweijährigen Bildungsgang „Ausbildungsvorbereitung für Migranten – AvM Dual“ zugewiesen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig ein Beratungsgespräch mit dem IZ-HIBB.
Dolmetscher für Elterngespräche
Für ein Elterngespräch in der Schule Ihres Kindes kann bei Bedarf eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher engagiert werden. Die Finanzierung übernimmt die Schule.