Ausländische Führerscheine
Wir informieren Sie über die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Autoführerscheine.
Allgemeine Hinweise
Bei vorübergehenden Aufenthalten (weniger als 185 Tage/Jahr) können Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein auch in Deutschland Auto fahren. Dafür muss Ihr Führerschein für diesen Zeitraum gültig sein.
Folgende Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch in Deutschland beachten:
- Mit einem gültigen ausländischen Führerschein dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist.
- Minderjährige Fahrerlaubnisinhaber (unter 18 Jahren) dürfen in Deutschland nicht Auto fahren (Ausnahme: Begleitetes Fahren ist ab 17 Jahren möglich).
- Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.
- Nicht-EU/EWR-Bürger benötigen zusätzlich einen internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.
- Droht Ihre ausländische Fahrerlaubnis abzulaufen oder ist sie schon nicht mehr gültig, wenden Sie sich bitte umgehend an den Landesbetrieb Verkehr (LBV).
Weitere Gültigkeit ausländischer Führerscheine
Die weitere Gültigkeit Ihres Führerscheins über vorübergehende Aufenthalte hinaus hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel davon, wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten, aber auch davon, wo Ihr Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde.
Weiterführende Informationen zur Gültigkeit ausländischer Führerscheine in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr oder auf der Webseite von Handbook Germany.
Achtung: Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird zur polizeilichen Anzeige gebracht.
Führerscheine aus EU/EWR-Staaten
Wenn Sie einen gültigen nationalen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat besitzen, bleibt Ihr Führerschein grundsätzlich bis zum Ablauf der Geltungsdauer weiter gültig. Eine Umschreibung Ihres Führerscheins ist erst notwendig, wenn Sie Ihren Führerschein verlängern müssen (siehe Abschnitt „Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins“).
Für Fahrerlaubnisse der Klassen C und D (Busse und LKWs) gelten spezielle Regelungen. Wenn Sie eine Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen und weitere Informationen zur Gültigkeit benötigen, können Sie sich an den Landesbetrieb Verkehr (LBV) wenden.
Führerscheine aus Staaten außerhalb der EU und des EWR
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, der nicht in der EU oder den EWR-Staaten erworben wurde, gilt dieser ab Meldung Ihres Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt und Ihr ausländischer Führerschein muss in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden (siehe Abschnitt „Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins“).
Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins
Ihr ausländischer Führerschein muss gültig sein, damit er umgewandelt werden kann.
Voraussetzungen für die Umschreibung
Die Voraussetzungen für eine Umschreibung hängen davon ab, in welchem Staat Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Gegebenenfalls müssen Sie auch eine erneute Fahrerlaubnisprüfung durchlaufen. Mehr dazu können Sie auf der Webseite von Handbook Germany lesen oder direkt mit der zuständigen Stelle klären:
LBV Hamburg-Mitte, Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg
LBV Hamburg-Nord, Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg
Tel.: 040 42858-0
E-Mail: fuehrerschein@lbv.hamburg.de
Internet: www.lbv.hamburg.de
Einen Termin für die Umschreibung können Sie direkt online buchen.
Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie im Online Dienst des Hamburg Service unter „Wichtige Hinweise“:
- Führerscheine aus der EU oder des EWR
- Führerscheine, die außerhalb der EU oder des EWR erworben wurden
Wenn die Voraussetzungen und die benötigten Unterlagen vorliegen, wird der LBV Ihnen den deutschen Führerschein aushändigen.