Hintergrund

Rechtliche Informationen Übertragung Ihres Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass

Sie haben einen neuen Pass oder Ihr alter Pass ist ungültig geworden? Dann gibt es jetzt einiges zu beachten!

Visumfreiheit Ausreise

Übertragung Ihres Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass

Ist Ihr Pass ungültig, dann müssen Sie bei Ihrer Botschaft einen neuen Pass beantragen. Dieser neue Pass muss dann auf Ihren elektronischen Aufenthaltstitel übertragen werden. Da dieser auf Ihren alten Pass verweist, ist er nicht mehr gültig und muss also umgeschrieben werden.

Wenn Ihr elektronischer Aufenthaltstitel noch nicht umgeschrieben wurde und Sie verreisen möchten, dann können Sie dies trotzdem tun, auch wenn Sie kurzfristig keinen Termin in Ihrem Bezirksamt bekommen können. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass sowie den elektronischen Aufenthaltstitel auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Auslandsvertretung / Botschaft des Reiselandes). Die Wiedereinreise nach Deutschland ist unter Vorlage der oben genannten Dokumente aber möglich.


Reiseinformation für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis

Als Inhaber oder Inhaberin einer Niederlassungserlaubnis verfügen Sie über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Lediglich die Nutzung der Karte (elektronischer Aufenthaltstitel, kurz: eAT) ist an die Laufzeit des Passes gekoppelt. Sie sind immer noch im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, auch wenn Ihre Karte (eAT) bereits abgelaufen ist. Sollten Auslandsreisen geplant sein, so ist es grundsätzlich möglich, mit dem abgelaufenen Reisepass, dem neuen Reisepass und dem Aufenthaltstitel (eAT oder Aufkleber) zu reisen.

Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass es lediglich zu einer längeren Zeit an der Grenzkontrolle bei Ihrer Wiedereinreise kommen kann. Dies gilt auch für die als Klebeetikett im (alten) Pass ausgestellte Niederlassungserlaubnis (Länderschreiben BMI 22.06.2021).


Voraussetzungen für den Übertrag

  • Hauptwohnsitz in Hamburg
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Übertragungen werden im Hamburg Welcome Center und auch in den zuständigen Ausländerdienststellen grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. Sie können für eine Terminvereinbarung den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis nutzen. Hier wählen Sie die Dienstleistung „Übertragung“ aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass (Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.)
  • Ihr Elektronischer Aufenthaltstitel, zusammen mit dem Zusatzblatt
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)