Hintergrund

Rechtliche Informationen Übertragung Ihres Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass

Sie haben einen neuen Pass oder Ihr alter Pass ist ungültig geworden? Dann gibt es jetzt einiges zu beachten!

Visumfreiheit Ausreise

Übertragung Ihres Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass

Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?

In diesem Fall müssen Sie sich eine neue Karte (elektronischer Aufenthaltstitel, kurz: eAT) ausstellen lassen. Dies wird „Übertrag“ genannt, da auf Ihre neue Karte (eAT) die neue Passnummer übertragen wird. Denn Ihre derzeitige Karte verweist noch auf den alten Pass.

Sie möchten ins Ausland reisen, bevor Ihnen die neue Karte (eAT) ausgestellt wurde?

Dann nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Karte (eAT) und den neuen Pass mit auf die Reise. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.

Bitte beachten Sie: Es können andere Bedingungen in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.


Reiseinformation für Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, verfügen Sie über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Lediglich die Nutzung der Karte (eAT) ist an die Laufzeit des Passes gekoppelt. Sie sind immer noch im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, auch wenn Ihre Karte (eAT) bereits abgelaufen ist. 

Sollten Auslandsreisen geplant sein, so ist es grundsätzlich möglich, mit dem abgelaufenen Reisepass, dem neuen Reisepass und dem Aufenthaltstitel (eAT oder Aufkleber) zu reisen.

Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass es lediglich zu einer längeren Zeit an der Grenzkontrolle bei Ihrer Wiedereinreise kommen kann. Dies gilt auch für die als Klebeetikett im (alten) Pass ausgestellte Niederlassungserlaubnis.


Voraussetzungen für den Übertrag

  • Hauptwohnsitz in Hamburg
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Übertragungen werden im Hamburg Welcome Center und auch in den zuständigen Ausländerdienststellen grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. Sie können für eine Terminvereinbarung den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis nutzen. Hier wählen Sie die Dienstleistung „Übertragung“ aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass (Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.)
  • Ihr Elektronischer Aufenthaltstitel, zusammen mit dem Zusatzblatt
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)