Hintergrund

Selbstständigkeit Freiberuflichkeit

Hier erfährst du die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Freiberuflichkeit in Hamburg.

Freiberuflichkeit

Freiberuflichkeit– Hamburg Welcome Portal


Wer ist Freiberufler?

Freiberufler ist, wer

  • selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist
  • und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt.

Der  Katalog freier Berufe (§18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) bietet eine gute Orientierung, ist aber nicht abschließend. Im Einzelfall und bei Unklarheiten entscheidet das Finanzamt. Die Bestimmung und die Abgrenzung zu einem normalen Gewerbe ist dabei nicht immer ganz eindeutig.
Wenn jemand zum Beispiel als Coach tätig ist und zusätzlich auf seiner Homepage Onlinekurse verkauft, muss man beide Tätigkeiten unterscheiden. Der Verkauf von Onlinekursen ist eine gewerbliche Tätigkeit und erfordert eine Anmeldung beim Gewerbeamt mit separater Buchführung und separatem Konto. Als Coach hingegen geht man einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Gewerbeanmeldung mit eigenem Konto und Buchführung sind nicht erforderlich.
Denn: Als Freiberufler ist es nicht notwendig ein Gewerbe anzumelden. Man muss aber das Finanzamt über die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit informieren.


Wie melde ich meine freiberufliche Tätigkeit an?

Freiberufler sind von der Eintragungspflicht beim Gewerbeamt und beim Handelsregister befreit. Gründer, die eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, können sich aber freiwillig eintragen lassen.

Freiberufler müssen sich spätestens vier Wochen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt melden, um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzufordern und auszufüllen. Eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen gibt es hier.

In diesem Prozess erteilt das Finanzamt dem Freiberufler eine Steuernummer.

Außerdem ist interessant, dass nur Gewerbetreibende zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet sind. Somit brauchen jene, die eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, für diese Tätigkeit keine Gewerbesteuer zahlen.

Standeskammer für kammerpflichtige Freie Berufe

Oftmals gibt es berufsständische Kammern, auch Standeskammern genannt, bei denen sich der Freiberufler registrieren muss, wenn er eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte. Kammerpflichtige Freie Berufe sind:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
  • Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten, beratende Ingenieure

Weitere Informationen dazu bietet die Neugründungsstelle des zuständigen Finanzamtes.

Welche Versicherungen brauchen Freiberufler?

Versicherungen Freiberufler


Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

  • Gründungszuschuss: Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Man kann ihn beantragen, wenn man Anspruch auf das Arbeitslosengeld hat. Er wird in zwei Phasen ausgezahlt. In der ersten Phase, die sechs Monate dauert, gibt es eine Förderung in der Höhe des Arbeitslosengeldes – das sind in der Regel 60 Prozent des letzten Gehaltes. Außerdem gibt es 300,- Euro als Zuschuss für die Sozialabgaben. Danach können weitere 300,- Euro pro Monat genehmigt werden, für die restlichen sechs Monate. Mehr Informationen finden sich unter anderem auf der Seite der Arbeitsagentur.
  • Kredit: Außerdem kann man einen Gründerkredit bei der KfW-Förderbank aufnehmen. Die staatliche KfW-Bank hat den öffentlichen Auftrag, Existenzgründer durch Kredite finanziell zu unterstützen. Den Gründerkredit beantragt man über die Hausbank. 
  • Nebenberuflich starten: Viele Freiberufler arbeiten nebenberuflich und starten zum Beispiel während des Studiums. Wer nicht mehr studiert, kann auch parallel zum Job seine Freiberuflichkeit aufbauen. Eine Nebentätigkeit muss dem Arbeitgeber aber in der Regel angezeigt werden.


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