Fachkraft aus der EU
Wenn auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine Fachkraft zu finden ist, können Sie auch auf Fachkräfte aus dem EU-Ausland, dem EWR sowie der Schweiz zurückgreifen. Für das weitere Vorgehen finden Sie hier die entscheidenden Tipps und Informationen.
EU-Freizügigkeit
Die Einstellung einer Fachkraft aus der Europäischen Union, aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie der Schweiz ist grundsätzlich problemlos möglich. Diese benötigen kein Visum für die Einreise, keinen Aufenthaltstitel für den Aufenthalt und haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Ein Termin bei der Ausländerbehörde ist somit nicht erforderlich. Ausführliche Informationen zur Freizügigkeit finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
Vermittlung internationaler Fachkräfte
Wenn Sie nach Bewerbern im EU-Ausland suchen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Beratungsfachkraft im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit auf. Sie ist Ihr Ansprechpartner vor Ort und informiert Sie über die weiteren Schritte.
Wenn Sie noch keine eigene Beratungsfachkraft haben, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0800 4 555520 (gebührenfrei).
Sprachkurse
EU-Bürger haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann diese aber zum Integrationskurs zulassen, wenn noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen, sie besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt.
Ein Sprachkurs kann oft auch schon im Ausland besucht werden. Wenn dies vor Arbeitsaufnahme nicht möglich ist, können Online-Tools helfen ein einfaches Sprachniveau zu erhalten. Eine gute Möglichkeit ist die APP "Einstieg Deutsch" für Android oder iOS.
Neben den kommerziellen Sprachschulen können in Hamburg Deutschkurse beim Goethe-Institut oder der Volkshochschule besucht werden. Bei beiden Trägern werden Intensiv-, Wochenend- und auch Abendkurse neben den regulären Kursen angeboten. Diese und alle anderen Sprachkurse finden Sie im Hamburger Kursportal.
Wenn Deutschkenntnisse bereits vorhanden sind, aber es an den fachsprachlichen Kenntnissen fehlt, dann können Berufssprachkurse weiterhelfen, um den zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern. Deutsch auf einem angemessenen Niveau zu sprechen, ist neben spezifischen beruflichen Qualifikationen eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Ihren Betrieb.
Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Die Anerkennung einer Berufsqualifikation bedeutet die Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss. Das Bewertungsverfahren ist gesetzlich genau geregelt.
In einigen Fällen ist ein anerkannter Berufsabschluss sogar Voraussetzung dafür, dass dieser Beruf in Deutschland überhaupt ausgeübt werden darf. Ob eine Anerkennung des Berufsabschlusses notwendig ist, hängt davon ab, ob es sich bei dem erlernten Beruf um einen reglementierten Beruf oder um einen nicht reglementierten Beruf handelt. Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, finden Sie auf der Internetseite „Reglementierte Berufe Datenbank“. Nicht reglementierte Berufe sind alle sogenannten Ausbildungsberufe, die in Deutschland im dualen System ausgebildet werden. Die Webseite "Anerkennung in Deutschland" bietet eine Übersicht über die dualen Ausbildungsberufe in Deutschland. Die Anerkennung muss grundsätzlich von der Fachkraft beantragt werden.
Ein Diplom aus einem anderen EU-Staat wird grundsätzlich anerkannt, wenn es im Heimatland zur Ausübung eines bestimmten Berufs berechtigt, und die dort absolvierte Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als in Deutschland. Ist dies doch der Fall, kann ein Eignungstest oder ein Anpassungslehrgang verlangt werden.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Wenn Ihre neue Fachkraft aus dem Ausland kommt, gibt es sicher viele weitere Fragen, die nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis betreffen: Wer kann bei der Wohnungssuche unterstützen? Welche Deutschkurse gibt es? Welche Steuern müssen gezahlt werden, und wie funktionieren Meldewesen und Krankenversicherung? Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung und welche Schulen gibt es?
Wir wollen Ihren neuen Mitarbeitenden den Start erleichtern und bieten daher Beratung zu diesen und anderen Themen rund um das Einleben in Hamburg. Mit diesem „Rundum-Service“ macht Hamburg ein Angebot, das deutlich über den gesetzlichen Auftrag des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hinausgeht. Denn wir wollen, dass unsere Stadt sich im nationalen und internationalen Wettbewerb als dynamischer Wirtschaftsstandort behaupten kann. Gern können Sie sich als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin auch schon vor der Einreise der neuen Fachkraft an den Rundum-Service wenden und sich zu den Themen zum Leben in Hamburg informieren.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.