Hintergrund

Information für Arbeitgeber Qualifizierungen für ausländische Fachkräfte

Eine ausländische Fachkraft benötigt möglicherweise Qualifizierungen, die zum Arbeitsantritt notwendig sind. Wir klären die häufigsten Fragen zur Weiterbildung, Sprachkursen und Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen.

Qualifizierung

Qualifizierungen für ausländische Fachkräfte - Hamburg Welcome Portal

Sprachkurse

Wenn die Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, dann stellt sich die Frage: Was nun? Hamburg bietet ausländischen Fachkräften eine Vielzahl von Möglichkeiten, die deutschen Sprachkenntnisse zu verbessern.

Helfen können Integrationskurse, berufsbezogene Deutschförderung und Sprachkurse "Deutsch als Fremdsprache". Unterstützen können Online-Tools, um ein einfaches Sprachniveau zu erhalten. Eine gute Möglichkeit ist die APP "Einstieg Deutsch" für Android oder iOS. Neben den kommerziellen Sprachschulen können in Hamburg Deutschkurse beim Goethe-Institut oder der Volkshochschule besucht werden. Bei beiden Trägern werden Intensiv-, Wochenend- und auch Abendkurse neben den regulären Kursen angeboten.

Hamburger Kursportal - Sprachkurse

Haben Sie unter Ihren Angestellten jemanden, der noch keine ausreichenden Deutschsprachkenntnisse besitzt? Dann können diese an Berufssprachkursen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Deutsch auf einem angemessenen Niveau zu sprechen, ist neben spezifischen beruflichen Qualifikationen eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt, auch für künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG).

Kontakt zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

Hauptstandort Hamburg

Frank Behrendt

Tel.: 0911 943 71940

Frank.Behrendt@bamf.bund.de

Hristo Veltchev

Tel.: 0911 943 71942

Hristo.Veltchev@bamf.bund.de

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Sprachniveaus:

A1

Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

A2

Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

B1

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

B2

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

C1

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

C2

Kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Die Anerkennung einer Berufsqualifikation bedeutet die Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss. Das Bewertungsverfahren ist gesetzlich genau geregelt. Ob eine Anerkennung eines Berufsabschlusses notwendig ist, hängt davon ab, ob es sich bei dem Beruf um einen reglementierten Beruf oder um einen nicht reglementierten Beruf handelt.

Für den Zugang zu reglementierten Berufen ist eine Anerkennung der Berufs-qualifikation zwingend erforderlich. Ohne eine Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses darf eine ausländische Fachkraft in diesen Berufen nicht beschäftigt werden. Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, finden Sie auf der Internetseite „Reglementierte Berufe Datenbank“. Handelt es sich um einen nicht reglementierten Beruf, hängt es von Ihnen ab, ob die von der ausländischen Fachkraft angegebenen Qualifikationen ausreichend sind. Sind Sie und die Fachkraft sich unsicher, ob eine Anerkennung notwendig ist, kann bei der

Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)

Schauenburgerstraße 49

20095 Hamburg

eine Beratung stattfinden.

Berufliche Qualifizierungen und Weiterbildung

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt viele Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Lassen Sie sich von den Beispielen inspirieren.

Weiterbildungsoffensive

Auch für Beschäftigte gibt es die Möglichkeit, dass die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen bei Qualifizierungen unterstützt.

Dies gilt auch, wenn es sich um die Erlangung eines Berufsabschlusses handelt. Nähere Informationen finden Sie in dieser Broschüre oder lassen Sie sich telefonisch beraten.

Hotline 0800 4555520

Auch eine Qualifizierung über das sogenannte Aufstiegs-Bafög ist möglich.