Aufenthaltsangelegenheiten für Fachkräfte
In diesen beiden Sachgebieten beantragen Sie Ihre erste Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Arbeit. Fachkräfte können hier Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Wer sind wir?
Die Sachgebiete „Ersterteilungen nach Einreise“ und „Verlängerungen und Niederlassungserlaubnisse“ sind Teil des Referats „Hamburg Welcome Center for Professionals“ im Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport.
Wozu beraten wir und was bieten wir an?
Wir bieten Dienstleistungen im Bereich des Aufenthalts- und Melderechts an. Dazu gehören:
- Erteilung, Verlängerung und Übertragung von Aufenthaltstiteln (Welche Unterlagen notwendig sind, finden Sie in unseren Checklisten.)
- Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen (Ein Informationsblatt finden Sie als PDF zum Download hier.)
- An- und Ummeldung des Wohnsitzes
Das Hamburg Welcome Center ist für Sie zuständig, wenn Sie
- erstmals nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums, der Arbeit oder Selbstständigkeit sowie freiberuflicher Tätigkeit (§§ 16a bis 21 AufenthG) beantragen wollen oder
- eine Fachkraft sind und Ihre Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a bis 18g AufenthG verlängern oder übertragen wollen oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen wollen oder
- ein Familienangehöriger der oben genannten Personen sind und eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.
Über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis können Sie die Zuständigkeit ermitteln und Ihren Antrag stellen.
Wie, wo und wann beraten wir?
Die Bearbeitung von aufenthaltsrechtlichen Anliegen (z.B. Fiktionsbescheinigungen, Arbeitserlaubnisse etc.) ist ohne Termin derzeit leider nicht möglich!
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, wie Sie einen Aufenthaltstitel beantragen oder uns zu Ihrem Aufenthaltstitel kontaktieren können.
Das Hamburg Welcome Center finden Sie in der
Süderstraße 32b
20097 Hamburg
Hier geht es zur Wegbeschreibung.