Ausländerrechtliche Beratung und Clearingstelle
Wir beantworten Ihre Fragen zum Aufenthaltsrecht oder zur Beschäftigung.
Wer sind wir?
Die ausländerrechtliche Beratung kann bei ausländerrechtlichen Fragestellungen konsultiert werden, insbesondere zu Perspektiven zum Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, nach den grundsätzlichen Vorgaben der Behörde für Inneres und Sport (BIS).
Wozu beraten wir und was bieten wir an?
Wir beraten vor allem Unternehmen, hier lebende Migrantinnen und Migranten und Zuwandernde sowie freiwillig Engagierte und sonstige Institutionen zu folgenden Themen:
- aufenthaltsrechtlicher Status
- allgemeine Fragen des Aufenthaltsrechts
- Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. Arbeitgeberbindung)
- Beschäftigungserlaubnisverfahren
- oder Möglichkeiten eines Wohnsitzwechsels.
Sie unterstützt darüber hinaus im Einzelfall die Kooperation der beteiligten Partner Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Arbeitsverwaltung, BIS und bezirkliche Ausländerdienststellen mit dem Ziel, die Integration in den Arbeitsmarkt im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage zu erleichtern.
Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln und welche Dokumente und Nachweise dafür notwendig sind, können Sie auf unseren Seiten zum Thema Aufenthalt nachlesen.
Hinweis:
Für Kundinnen und Kunden des Bereiches Aufenthaltsangelegenheiten für Fachkräfte gilt:
Zur Antragstellung auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nutzen Sie bitte den Online-Dienst „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“. Anschließend erhalten Sie einen Termin aus dem Bereich Aufenthaltsangelegenheiten für Fachkräfte.
Für Sachstandsanfragen nutzen Sie bitte das Serviceportal der zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Bereiches Aufenthaltsangelegenheiten für Fachkräfte.
Hier können Sie:
- Unterlagen nachreichen,
- eine Meldung machen (zum Beispiel, wenn Ihnen gekündigt worden ist),
- eine Bestimmung im Aufenthaltstitel ändern oder hinzufügen (zum Beispiel, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln möchten),
- eine allgemeine Frage stellen (zum Beispiel, wenn Sie dringend eine Fiktionsbescheinigung benötigen).
Eine Beratung zu Möglichkeiten der Einbürgerung wird von der Ausländerrechtlichen Beratung und Clearingstelle nicht angeboten.
Hier finden Sie wichtige Informationen: Einbürgerungsangelegenheiten - hamburg.de. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einbürgerung digital zu beantragen sowie vorab mit dem Quick-Check zu prüfen, ob Sie alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllen. Zudem finden Sie dort ein Kontaktformular zur Kontaktaufnahme mit der Einbürgerungsabteilung, um sich individuell beraten zu lassen.
Wie, wo und wann beraten wir?
Wir bitten bevorzugt um Kontaktaufnahme per E-Mail:
E-Mail: auslaenderrecht@welcome.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten (andere Zeiten per vorheriger E-Mail-Absprache möglich):
Montag, Dienstag und Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefon: 040 42839 – 2000
Wir bieten aktuell Beratungen via Skype oder Telefon an.
Sofern Ihr Anliegen den Austausch von personenbezogenen Daten erfordert, kann eine gesonderte Einwilligungserklärung notwendig werden, die wir Ihnen im weiteren Verlauf nach Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen.
Das Hamburg Welcome Center finden Sie in der
Süderstraße 32b
20097 Hamburg
Hier geht es zur Wegbeschreibung.