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Neue Kontaktmöglichkeiten bei aufenthaltsrechtlichen Anliegen

Wir haben unsere Kommunikationswege geändert. Das hilft uns, Ihre Anliegen zielgerichteter und schneller zu bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Was können Sie jetzt tun?

So können Sie uns ab jetzt erreichen:

 

1. Einen Antrag stellen

Bitte nutzen Sie für Anträge den Online-Dienst „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“.

Danach bekommen Sie einen Termin von uns.

Wenn Sie den Antrag vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stellen, bleibt Ihr Aufenthalt mit allen Nebenbestimmungen weiterhin erlaubt.

 

2. Alle anderen Anliegen (z. B. Unterlagen, Mitteilungen, Änderungen)

Bitte nutzen Sie das Serviceportal.

Dort können Sie:

  • Unterlagen hochladen (vor oder nach dem Termin),
  • eine Änderung melden (zum Beispiel bei Kündigung),
  • eine Änderung im Aufenthaltstitel beantragen (zum Beispiel bei Arbeitgeberwechsel oder Nebenjob),
  • eine allgemeine Frage stellen (zum Beispiel wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung, also eine vorläufige Erlaubnis, benötigen).

 

Wenn Sie schon den Online-Dienst genutzt haben:

Ihr Antrag ist bei uns in Bearbeitung!
Im Moment gibt es viele Anträge. Deshalb dauert es länger, bis Sie eine Antwort bekommen.
Bitte fragen Sie nicht nach dem Stand Ihres Antrags und stellen Sie Ihren Antrag nicht mehrfach.
Jede zusätzliche Nachfrage macht die Bearbeitung langsamer. Wir können diese Nachfragen leider nicht beantworten.

 

3. Hotline für dringende Notfälle

Telefonnummer: 040 / 428 39 5500

Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr · Freitag: 9 bis 12 Uhr

Unsere Hotline ist nur für dringende Fälle gedacht. Bitte melden Sie sich hier nur, wenn Sie so schnell wie möglich Hilfe brauchen.

 

Wann können Sie die Hotline nutzen?

Sie können sich an uns wenden, wenn:

  • Sie keinen gültigen Aufenthaltstitel haben und wegen eines Notfalls dringend Hilfe benötigen oder
  • Sie einen Termin haben und diesen aus einem wichtigen, dringenden Grund verschieben müssen.

 

Was ist ein Notfall?

Ein Notfall ist eine unerwartete Situation, in der Sie so schnell wie möglich ein Dokument brauchen, weil sonst ernsthafte Probleme entstehen.

Ein Notfall kann zum Beispiel sein:

  • Ihr Aufenthaltstitel ist bereits abgelaufen
    Voraussetzung: Sie haben den Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung rechtzeitig gestellt (mindestens 3 Monate vor Ablauf)
  • Sie sind visumfrei eingereist und haben noch keinen Aufenthaltstitel
  • Sie müssen dringend reisen (innerhalb der nächsten 10 Tage), zum Beispiel wegen einer Dienstreise, Krankheit oder Tod eines nahen Familienmitglieds 

Bitte beachten Sie, dass wir für die Feststellung eines Notfalls entsprechende Nachweise benötigen.

 

Wichtiger Hinweis zum Arbeitgeberwechsel

Ein neuer Job ist nur dann ein Notfall, wenn:

  • die Arbeit in den nächsten 2 Wochen beginnt, und  
  • der Antrag mindestens 4 Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt wurde

In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte das Serviceportal.

 

Wie geht es nach Ihrer Meldung weiter?

Wir prüfen Ihren Fall und entscheiden, ob es ein Notfall ist. Unabhängig davon, ob ein Notfall festgestellt wird oder nicht, informieren wir Sie über die nächsten Schritte.

 

Wichtig: Antrag nicht vergessen

Die Notfallmeldung ersetzt keinen Antrag.

Sie müssen zusätzlich immer einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen (insbesondere bei zeitnah ablaufenden Aufenthaltstiteln).

Bitte nutzen Sie dafür den Online-Dienst „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“.

 

4. Aktuelle Wartezeiten für persönliche Vorsprachetermine

Die folgenden Wartezeiten sind Schätzungen für den Zeitraum zwischen Online-Antragstellung und dem voraussichtlichen Terminangebot. Sie können je nach Nachfrage und verfügbaren Kapazitäten variieren.

  • Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: ca. 8-10 Wochen
  • Übertragung einer Aufenthaltserlaubnis (Passübertrag): ca. 4 Wochen
  • Verlängerung oder Änderung einer Aufenthaltserlaubnis (Zweckwechsel): ca. 8-10 Wochen
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis / Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU: ca. 12 Wochen