Hintergrund

Anerkennung Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen

Erfahren Sie hier wie Sie die Gleichwertigkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses feststellen lassen können.

Hochschulabsolventen feiern ihren Abschluss.

Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen – Hamburg Welcome Portal

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben, können Sie hier erfahren, wie Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss selbst prüfen oder prüfen lassen können.

Ein anerkannter Abschluss erleichtert Arbeitgebenden die Bewertung Ihrer Qualifikationen und erhöht Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Wenn Sie einen akademischen Abschluss in einem reglementierten Beruf (vor allem Medizin, Pharmazie, Lehramt, Erziehung/Pädagogik, Tiermedizin, Psychotherapie) haben und in diesem arbeiten möchten, richten Sie Ihren Antrag direkt an die dafür zuständige Stelle. Auf der Webseite Anerkennung in Deutschland können Sie prüfen, ob Ihr Beruf zu den reglementierten Berufen gehört.


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Gleichwertigkeitsprüfung mit der Datenbank anabin

Überprüfen Sie auf der Seite der Datenbank anabin, ob Ihre Hochschule und Ihr Bildungsabschluss bereits in Deutschland anerkannt sind. Folgen Sie der Anleitung auf der Webseite Make it in Germany, um die Datenbank anabin effektiv zu nutzen.

Wenn Ihr Abschluss in der Datenbank anabin als gleichwertig mit einem deutschen Bachelor- oder Masterabschluss aufgeführt wird und Sie an einer akkreditierten Universität den Abschluss gemacht haben, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu demselben Ergebnis käme.

Ein positives Ergebnis können Sie Ihren Bewerbungen beilegen. Dadurch zeigen Sie potentiellen Arbeitgebenden, dass Ihr ausländischer Ausbildungsgrad mit einem deutschen gleichwertig ist. Das kann Ihre Chancen auf eine Jobzusage verbessern.

Außerdem können Sie ein positives Rechercheergebnis als Nachweis verwenden, wenn Sie ein Visum beantragen oder diesen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung benötigen.

Wenn Sie Ihren Abschluss in der Datenbank nicht finden oder das Ergebnis zu Ihrer Hochschule nicht eindeutig ist, kann eine individuelle Zeugnisbewertung durch die ZAB sinnvoll sein.


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Gleichwertigkeitsprüfung bei der ZAB

Sie können die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Bachelor- oder Masterniveau bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) prüfen lassen. Wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wird, erhalten Sie eine schriftliche Zeugnisbewertung.
Nähere Informationen bezüglich der Zeugnisbewertung finden Sie im FAQ der ZAB.

Antrag stellen
Um ein Verfahren bei der ZAB zu beginnen, können Sie digital einen Antrag stellen und ausfüllen.

Gebühren
Für das Ausstellen der Zeugnisbewertung berechnet die ZAB Gebühren. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie eine Gebühr bezahlen. 


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Übersetzung

Falls Übersetzungen für die Zeugnisbewertung benötigt werden, lassen Sie diese von vereidigten Übersetzern erstellen. Sie finden diese auf verschiedenen Internetseiten, wie www.justiz-dolmetscher.dewww.adue-nord.de oder www.bdue.de. Lassen Sie sich vor Ort einen unverbindlichen Kostenvoranschlag machen, damit Sie wissen, wieviel die Übersetzungen kosten werden.


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Kosten und Kostenerstattung

Es können Kosten für die Zeugnisbewertung bei der ZAB sowie für eventuelle Übersetzungen entstehen. Eine Kostenerstattung oder eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Bitte beachten Sie: Die finanzielle Förderung muss immer beantragt werden, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen oder eine Übersetzung oder Beglaubigung in Auftrag geben. Nachträglich können in der Regel keine Kosten übernommen werden.

Sie erhalten Leistungen durch das Jobcenter?
In dem für Sie zuständigen Jobcenter können Sie die Kostenübernahme für die Übersetzungen sowie die Erstellung beglaubigter Kopien beantragen. Auch die Kostenübernahme für die Verfahrenskosten der Gleichwertigkeitsprüfung sollten Sie beantragen.

Sie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter und suchen nach Arbeit?
Nehmen Sie für eine Kostenerstattung Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf:
Rufnummer: +49 800 4 5555 00

Sie können die zuständige Dienststelle über die Webseite der Agentur für Arbeit finden. Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnsitzes ein und Ihnen werden die Kontaktdaten angezeigt.

Wenn Sie im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind, können Sie einfach zu den Öffnungszeiten des Infopoints in das Hamburg Welcome Center kommen. 

Ist keine Förderung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit möglich, können Sie die folgende Möglichkeit nutzen:

Eventuell kommt für Sie eine Förderung durch den Bundeszuschuss oder das Stipendienprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg in Frage. Sie können sich zur weiteren Beratung an die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) wenden.

Bitte schreiben Sie zur Terminvereinbarung eine E-Mail mit dem Betreff Stipendium an: zaa@welcome.hamburg.de. Um das Verfahren für Sie zu beschleunigen, empfehlen wir zusätzlich die Registrierung über das Webformular der ZAA.


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Sie haben noch weitere Fragen?

Beratungsstellen zur Anerkennung in Hamburg

Kundinnen und Kunden des Jobcenters wenden sich an ihren zuständigen Standort.

Personen ohne Leistungen vom Jobcenter können sich an die Erstorientierungsberatung im Hamburg Welcome Center wenden.
Bitte füllen Sie dafür den Fragebogen aus und senden diesen per E-Mail an:
anerkennung@welcome.hamburg.de.


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Sie befinden sich noch im Ausland?

Für eine allgemeine Beratung bietet zu diesem Zeitpunkt die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) ihre Dienste an. Zur Kontaktaufnahme können Sie das Registrierungsformular nutzen.

Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen