Hintergrund

Anerkennung Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Sie haben einen ausländischen Abschluss? Dann sollten Sie in Deutschland die Anerkennung Ihrer Qualifikationen beantragen.

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Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen – Hamburg Welcome Portal

In vielen Bereichen werden Fähigkeiten anerkannt. Das betrifft zum Beispiel Schulabschlüsse, Studienleistungen oder berufliche Qualifikationen. Die meisten Berufe sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Manche von ihnen darf man nur ausüben, wenn man eine Gleichwertigkeit der eigenen Qualifikation mit einem deutschen Beruf bescheinigt bekommen hat.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, eine Anerkennung zu beantragen. Denn wer anerkannte Abschlüsse vorweisen kann, erleichtert Arbeitgebenden die Bewertung der Qualifikationen. Dadurch verbessern sich Ihre Chancen einen Job auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu finden.

Falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Beruf in Deutschland Ihrer Qualifikation am ehesten entspricht, kann Ihnen die Webseite der Bundesagentur für Arbeit BERUFENET einen hilfreichen Überblick verschaffen.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Berufen: reglementierte und nicht reglementierte Berufe.


Kapitelübersicht

Reglementierte Berufe

Reglementierte Berufe erfordern eine staatliche Anerkennung, damit man sie ausüben darf.

Ob Ihr Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder. Hier erhalten Sie auch die Kontaktdaten der zuständigen Stelle in Hamburg. Auf der Webseite der Europäischen Kommission finden Sie eine Liste der reglementierten Berufe in Deutschland. 

Unter anderem sind beispielsweise akademische Heilberufe, Gesundheitsfachberufe, der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher, Sozialberufe und das Lehramt an staatlichen Schulen reglementierte Berufe.

Möchten Sie in Hamburg arbeiten, müssen Sie die Anerkennung für einen reglementierten Beruf auch hier beantragen. Der Einheitliche Ansprechpartner Berufsqualifikationen Hamburg ermöglicht es Ihnen, elektronisch einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation in einem reglementierten oder einem Handwerksberuf zu stellen. Sie können dort auch alle notwendigen Dokumente direkt an die zuständige Stelle in Hamburg übermitteln.

Über diesen Service können Sie für jeden Beruf alle notwendigen Informationen erhalten:

  • Gebühren
  • Die zuständige Anerkennungsstelle mit Kontaktdaten
  • Notwendige Unterlagen

Nicht reglementierte Berufe

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert.

Für die Ausübung eines nicht reglementierten Berufes ist eine Anerkennung nicht zwingend notwendig, wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben oder aus der EU/EWR/Schweiz kommen. Sie können bereits ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Sie können den Anerkennungs-Finder nutzen, um herauszufinden, ob Sie ein Anerkennungsverfahren benötigen.

Es wird jedoch empfohlen auch in diesen Fällen ein Anerkennungsverfahren durchzuführen, da es Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und Ihnen bessere Gehaltsmöglichkeiten bieten kann.

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben und in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, finden Sie in unserem Artikel zum Thema Informationen darüber, wie Sie einen Antrag zur Zeugnisbewertung stellen können: 

 

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Sie haben noch weitere Fragen?

Kundinnen und Kunden des Jobcenters müssen sich an den für sie zuständigen Standort des Jobcenters wenden. Dort erfahren Sie, welche Beratungsstelle Ihnen weiterhelfen kann. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme für möglicherweise notwendige Übersetzungen, Beglaubigungen und anfallende Kosten für das Anerkennungsverfahren zu stellen.

Wenn Sie keine Leistungen vom Jobcenter erhalten, können Sie sich mit Ihren Fragen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen an die Erstorientierungsberatung im Hamburg Welcome Center wenden. Um Sie schneller beraten zu können, füllen Sie bitte den Fragebogen aus und senden diesen an anerkennung@welcome.hamburg.de.

Hier erhalten Sie

  • Orientierung über die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsstelle
  • allgemeine Hinweise über die Voraussetzungen des Anerkennungsverfahrens
  • Informationen wie Sie einen Antrag stellen können.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Beratung benötigen, unterstützt Sie die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA).


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Sie befinden sich noch im Ausland?

Für eine allgemeine Beratung bietet zu diesem Zeitpunkt die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) ihre Dienste an. Zur Kontaktaufnahme können Sie das Registrierungsformular nutzen.

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