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Selbstständigkeit Versicherungen für Freiberufler

Erfahren Sie welche Versicherungen für Freiberufler sinnvoll sind.

Versicherung Freiberufler

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Krankenversicherung für Freiberufler

Seit der Verabschiedung der Gesundheitsreform im Jahr 2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht, die auch für alle Freiberufler gilt. Bei der Krankenversicherung kann zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung gewählt werden. Im Zuge dessen sollten Freiberufler auch das Krankentagegeld bzw. das Krankengeld prüfen, um vor einem Verdienstausfall in Folge einer langen Krankheit oder eines Unfalls abgesichert zu sein.

Es lohnt sich die verschiedenen Angebote der jeweiligen Krankenkassen zu vergleichen, um das für Ihren Bedarf optimalste Angebot zu finden.

Rentenversicherung

Für Freie Berufe, die einer Standeskammer zugeordnet sind, ist auch die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der Kammer verpflichtend. Durch die Mitgliedschaft werden Beiträge für die Rentenversicherung fällig.

Zusätzlich zu den kammerpflichtigen Freien Berufen gibt es weitere Freie Berufe, die Pflichtzahlungen an die Rentenversicherung leisten müssen. Der Grund ist, dass sie als besonders schutzbedürftig gelten. Gemeint sind Freiberufler wie Lehrer, Hebammen, Seelotsen oder Küstenschiffer. Natürlich können alle übrigen Freiberufler auch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen oder eben privat für die Rente vorsorgen.

Künstlersozialkasse für Künstler und Publizisten

Freiberufler wie Künstler und Publizisten werden über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung integriert. Hier erhalten freiberuflich Tätige ihre Leistungen aus der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse ist somit die Krankenkasse der Freiberufler. Dazu gehören:

  • Künstler - Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren
  • Publizisten - Personen, die als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch aktiv sind

Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialkasse bei folgenden Voraussetzungen pflichtversichert:

  • Der Mindestverdienst der Freiberufler muss bei 3.900 € jährlich liegen - Ausnahmen gibt es für Existenzgründer innerhalb der ersten drei Jahre.
  • Die Versicherung für Freiberufler bei der Künstlersozialkasse ist nur möglich, wenn maximal ein Arbeitnehmer beschäftigt wird.

Der Beitrag wird dabei zur Hälfte vom Freiberufler erbracht. Die andere Hälfte setzt sich zusammen aus einem Zuschuss des Bundes und einer Abgabe von Unternehmen, wie Verlage, Rundfunkanstalten und Galerien, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Berufsgenossenschaft für freie Berufe

Auch Freiberufler müssen sich bei einer Berufsgenossenschaft eintragen. Die Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Außerdem unterstützt die Berufsgenossenschaft Unternehmen beim Arbeitsschutz und bietet Schulungen für die Versicherten an. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit betreut sie den Versicherten mit verschiedenen Maßnahmen. Freelancer müssen sich innerhalb einer Woche nach Start der freiberuflichen Tätigkeit dort anmelden.

Unfallversicherung für Freiberufler

Die Berufsgenossenschaften sind Mitglieder und somit Träger der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“. Wie für Existenzgründer und Selbstständige besteht für den größten Teil der Freiberufler eine Versicherungspflicht. Von der Verpflichtung eine Unfallversicherung für Freiberufler abzuschließen sind folgende Gruppen eigens befreit:

  • Zahnärzte, Tierärzte sowie selbstständig tätige Ärzte
  • Psychotherapeuten, Apotheker sowie Heilpraktiker

Die von der Pflichtversicherung ausgenommenen Berufsgruppen haben die Möglichkeit eine private Unfallversicherung für Freiberufler abzuschließen oder sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern.

Haftpflichtversicherungen für Freiberufler

Freiberufler sollten sich über eine Betriebshaftpflichtversicherung und/oder eine Berufshaftpflichtversicherung informieren. Je nach Branche gehören gewisse Haftpflichtversicherungen (wie z.B. bei einigen Berufen die Vermögensschadenhaftpflicht) quasi zur Grundausstattung.


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