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Wohnen Tipps zur Anmietung von Wohnraum

Sie haben sich für eine Wohnung entschieden und die Vermieterin oder der Vermieter hat Ihnen eine Anmietung zugesichert, dann gibt es noch einiges zu beachten.

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In Deutschland gilt ein Mietvertrag als abgeschlossen, wenn sich beide Parteien darüber einig sind, dass sie diesen Vertrag auch miteinander eingehen wollen. Das heißt also, dass auch ein Vertragsschluss „per Handschlag“ möglich ist. Wir empfehlen aber immer einen schriftlichen Mietvertrag aufzusetzen, damit beide Parteien sich über die Konditionen des Vertrages im Klaren sind.
Welche Rechte und Pflichten sich aus einem Mietvertrag ergeben können, was gilt und was Sie nicht dulden müssen, finden Sie auf der Seite des Mietervereins.

Was Sie bei der Anmietung beachten sollten:

  • Für wie lange wollen Sie die Wohnung anmieten?
    Prüfen Sie, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Mietverhältnis handelt. Manchmal gibt es auch eine Mindestmietdauer.
  • Falls Sie über einen Makler nach Wohnraum gesucht haben:
    Möchte dieser für seine Arbeit eine Maklergebühr (auch Provision oder Courtage genannt)? Die Kosten für die Vermittlung dürfen allerhöchstens 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.
  • Müssen Sie dem Vermieter eine Kaution zahlen?
    Eine Kaution dient dem Vermieter als Absicherung, falls Sie mal eine Miete nicht zahlen können oder beim Auszug Schäden in der Wohnung hinterlassen werden. Eine Mietkaution darf höchstens 3 Nettokaltmieten betragen. Diese bekommen Sie in den meisten Fällen nach Auszug aus der Wohnung wieder zurück.
  • Wie hoch ist die Gesamtmiete? Sind Wasserkosten und Heizkosten in der Miete enthalten?
    Fragen Sie den Vermieter wie hoch die zusätzlichen Kosten (die sogenannte Warmmiete) ungefähr sein werden. Laut Betriebskostenspiegel 2020 des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind 2,17 Euro pro Quadratmeter im Schnitt normal. In den meisten Fällen sind in der Warmmiete bereits Wasser- und Heizkosten sowie die Müllentsorgungsgebühren enthalten. Darüber hinaus müssen Sie auch mit Ausgaben für Strom, Telefon, Kabelanschluss und Internet rechnen.
  • Gibt es Staffelmieten oder vertraglich geregelte Mieterhöhungen?
    Dann schauen Sie genau hin, ob Sie sich auch nach Erhöhung der Miete die Wohnung noch leisten können.
  • Verpflichten Sie sich mit Abschluss des Mietvertrages das Treppenhaus zu reinigen oder im Gemeinschaftsgarten das Unkraut zu jäten?
    Wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind, sollten Sie vorher mit dem Vermieter sprechen und schauen, ob Sie eine andere Regelung finden können.
  • Ist die Haustierhaltung erlaubt?
    Haben Sie ein Haustier sollten Sie prüfen, ob die Haustierhaltung in Ihrer Wohnung gestattet ist. Dies gilt auch, wenn Sie sich nach dem Einzug ein Haustier anschaffen wollen. Kleintiere, wie Meerschweinchen oder Vögel dürfen Sie auf jeden Fall in Ihrer neuen Wohnung halten, für viele andere Tiere ist das Einverständnis des Vermieters einzuholen.

Denken Sie nach jedem Einzug in eine Unterkunft (Miete oder Eigentum) daran, sich innerhalb der nächsten 2 Wochen in Ihrer neuen Unterkunft anzumelden.

Mehr über erste Schritte in Hamburg finden Sie hier.

Welche Verträge zusätzlich zum Mietvertrag notwendig sind, erfahren Sie in diesem Artikel: