Niederlassungserlaubnisse werden nach unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erteilt. Ab wann Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten können, hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen.
Während eines Aufenthalts zum Studium oder zu sonstigen Ausbildungszwecken kann Ihnen keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Sie sind seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zur Hälfte angerechnet)
- Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt selbstständig finanzieren und
- durchgehender ausreichender Krankenversicherungsschutz
- Nachweis einer ausreichenden Altersvorsoge: Mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen
- keine Vorstrafen
- sofern Sie erwerbstätig sind, besitzen Sie die hierfür erforderlichen Erlaubnisse
- ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
- ausreichender Wohnraum für sich und Familienangehörige
Den Antrag richten Sie bitten an die für Sie zuständige Ausländerdienststelle oder an das Hamburg Welcome Center. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst des Serviceportals Hamburg.
Erleichterte Bedingungen für bestimmte Personengruppen
Inhaber einer Blauen Karte
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen und über einfache Deutschkenntnisse (A1) verfügen, können Sie bereits nach 33 Monaten qualifizierter Beschäftigung die Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) verfügen. Der Nachweis von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung verkürzt sich auf den jeweiligen Zeitraum.
Informationen zur Beratung finden Sie im Bereich Formulare.
KapitelübersichtAbsolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
Wenn Sie in Deutschland erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben und seit mindestens zwei Jahren erwerbstätig sind, können Sie einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen. Ihre Erwerbstätigkeit muss dem erworbenen Hochschulabschluss angemessen sein. Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verkürzen sich auf 24 Monate. Bitte beachten Sie zusätzlich die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen.
Informationen zur Beratung finden Sie im Bereich Formulare.
KapitelübersichtSelbstständige
Sie können nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert hat und Sie aus den Einkünften den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen sichern können.
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie von dieser verkürzten Frist nicht profitieren.
Informationen zur Beratung finden Sie im Bereich Formulare.
KapitelübersichtFamilienangehörige eines/r Deutschen
Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten, Kind oder Elternteil seit drei Jahren zusammenleben und die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Sie müssen nicht den Nachweis über die Altersvorsorge erbringen. Bitte beachten Sie zusätzlich die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen.
Informationen zur Beratung finden Sie im Bereich Formulare.