Die Blaue Karte EU ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen und Sie eine Beschäftigung aufnehmen wollen, die Ihrer Qualifikation entspricht. Ihr Bruttojahresgehalt muss mindestens 45.552€ betragen. Wenn Sie weniger als 58.400€ im Jahr verdienen, ist die Blaue Karte EU auf bestimmte Berufsgruppen wie Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure Ärzte und IT-Fachkräfte beschränkt.
Die Aufenthaltserlaubnis ist auf höchstens vier Jahre befristet vergeben. In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist ein Arbeitsplatzwechsel nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. Sie können mit Ihren Familienangehörigen bis zu zwölf Monate aus Deutschland ausreisen ohne dass Ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt. Nach 18-monatigem Besitz einer Blauen Karte EU können Sie sich visumfrei in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer Irland und Dänemark) niederlassen und dort innerhalb eines Monats die Blaue Karte EU beantragen.
Bereits nach 33 Monaten Arbeit können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Bei ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen (Niveau B1) verkürzt sich diese Frist auf 21 Monate.
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis für die Aufnahme einer Beschäftigung. Sie genießen in Deutschland die unbeschränkte Freizügigkeit.
Voraussetzungen:
- Einreise mit einem deutschen Visum zur Beschäftigung
Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen und die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen. - Anerkannter Hochschulabschluss
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde, muss der Abschluss anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
Tipp: Im Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen, „anabin“, können Sie selbstständig prüfen, ob die Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses bereits festgestellt wurde. - Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsangebot
- Jährliches Mindestbruttogehalt von 58.400 Euro oder 45.552 Euro für Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure sowie Ärzte und IT-Fachkräfte
- Ausreichender Krankenversicherungsschutz (Anlage 1)
Die Aufenthaltserlaubnis Blaue Karte EU beantragen Sie beim Hamburg Welcome Center oder alternativ bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst des Serviceportals Hamburg.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie im Bereich Formulare.