Die Blaue Karte EU ist ein spezieller Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und dass Sie eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen. Für Beschäftigte in Engpassberufen und Berufsanfängerinnen und -anfänger muss das Bruttojahresgehalt mindestens 39.682,80 Euro betragen. Für alle anderen Berufe ist ein Bruttojahresgehalt von mindestens 43.800 Euro erforderlich (im Jahr 2023).
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis für die Aufnahme einer Beschäftigung. Sie genießen in Deutschland die unbeschränkte Freizügigkeit.
Perspektiven der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich dreier Monate, höchstens aber für vier Jahre, ausgestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland möglich.
Bereits nach 33 Monaten Arbeit können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Bei ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen (Niveau B1) verkürzt sich diese Frist auf 21 Monate.
Sie können mit Ihren Familienangehörigen bis zu zwölf Monate aus Deutschland ausreisen ohne dass Ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt. Nach zwölfmonatigem Besitz einer Blauen Karte EU können Sie sich visumfrei in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer Irland und Dänemark) niederlassen und dort innerhalb eines Monats die Blaue Karte EU beantragen.
KapitelübersichtWechsel des Arbeitsplatzes mit der Blauen Karte EU
Sie haben eine Blaue Karte EU und möchten den Arbeitgeber in Deutschland wechseln? Das ist kein Problem. Sie können Ihre neue Arbeitsstelle mit der noch gültigen Blauen Karte EU antreten. Allerdings müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung informieren, wenn Sie den Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung wechseln. Die Ausländerbehörde prüft erneut, ob Sie mit dem neuen Job die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU noch erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Ihnen ggf. eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung.
KapitelübersichtVoraussetzungen
- Einreise mit einem deutschen Visum zur Beschäftigung
Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königsreichs Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen und die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen. - Anerkannter Hochschulabschluss
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde, muss der Abschluss anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
Tipp: Im Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen, „anabin“, können Sie selbstständig prüfen, ob die Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses bereits festgestellt wurde.
Sie haben keinen klassischen Hochschulabschluss?
Dann müssen Sie zum Erhalt der Blauen Karte EU einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren nachweisen. Dieser muss in Deutschland mindestens der Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungsabschlüsse als „Meisterin/Meister“ sowie Berufsabschlüsse in den Erzieherberufen. Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie im Bereich Anerkennung. - Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsangebot in Deutschland.
Für beide Varianten gilt:- Die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen.
- Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein.
- Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 43.800 Euro (im Jahr 2023).
- Bei Beschäftigungen in Engpassberufen können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 39.682,80 Euro (im Jahr 2023) erzielen, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt die Gehaltsschwellen für jedes Jahr bekannt. Folgende Berufsgruppen gelten in Deutschland als Engpassberufe.
- Ausreichender Krankenversicherungsschutz (Anlage 1)
Sonderfall Berufseinsteigerinnen und -einsteiger
Für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger gilt: Wenn der Erwerb Ihres letzten Hochschul- oder vergleichbaren Abschlusses nicht länger als drei Jahre zurückliegt, können Sie die Blaue Karte EU auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Jobangebot ein Jahresbruttogehalt von mindestens 39.682,80 Euro (im Jahr 2023) erreichen. Dies gilt für einen Berufseinstieg in allen Berufsgruppen. Zudem ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
KapitelübersichtSonderfall IT Fachkräfte ohne formale Qualifikation
Sie sind eine IT-Fachkraft oder eine Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen ebenfalls eine Blaue Karte EU erteilt werden.
- Sie müssen ein konkretes Arbeitsplatzangebot als IT-Fachkraft in Deutschland nachweisen. Die Beschäftigungsdauer muss dabei mindestens sechs Monate betragen.
- Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 39.682,80 Euro (im Jahr 2023).
- Sie haben in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich gesammelt. Die Berufserfahrung muss sich auf Hochschulniveau bewegt haben und muss für die Ausübung der Beschäftigung in Deutschland erforderlich sein.
Antragstellung
Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen?
Dann haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Blauen Karte EU nach § 18g AufenthG. Informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Die Aufenthaltserlaubnis Blaue Karte EU beantragen Sie beim Hamburg Welcome Center oder alternativ bei Ihrem zuständigen Standort Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort. Nutzen Sie für die Antragstellung bitte den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie im Bereich Formulare.